Ihr Begleiter zum Erfolg 
Your companion to success

Infothek

Um die Artikel in der Infothek vollständig lesen zu können, ist eine Anmeldung zum geschützen Bereich erforderlich. Hierzu benötigen Sie nachstehende Anmeldeinformationen:

Benutzername: infothek@wpg-romberg.de
Passwort: gastgast1

Bitte beachten Sie, das diese Daten nur zur Anmeldung in unsere Infothek genutzt werden können. Eine E-Mail-Kommunikation ist mit dieser Kennung nicht möglich.

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 25.07.2024

Keine Vergleichbarkeit von Mietwohnung und Vergleichswohnung bei Flächenabweichung von 33 % - Mieterhöhungsverlangen unwirksam

Wenn für ein Mieterhöhungsverlangen auf eine Vergleichswohnung verwiesen wird, muss diese mit der Mietwohnung vergleichbar sein. Dies ist nicht der Fall, wenn eine Flächenabweichung von 33 % vorliegt. So entschied das Amtsgericht Bad Salzungen (Az. 1 C 119/22).

Ein Vermieter verlangte eine Mieterhöhung und verwies zur Begründung auf eine Vergleichswohnung. Diese wich aber von der Fläche her um 33 % von der Mietwohnung ab. Der Mieter weigerte sich daher, der Mieterhöhung zuzustimmen. Der Vermieter erhob daraufhin Klage.

Das Gericht gab jedoch dem Mieter Recht. Dem Vermieter stehe kein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung zu, da das Mieterhöhungsverlangen unwirksam sei. Bei einer Flächenabweichung von 33 % liege keine Vergleichbarkeit der Mietwohnung mit der Vergleichswohnung vor.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.