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Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks - Stundung der Kaufpreisforderung bei Ratenzahlungsabrede als Einräumung eines Darlehens
Die Stundung der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks im Wege einer Ratenzahlungsabrede ist als Einräumung eines Darlehens zu qualifizieren, welches zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben.
mehrGehaltsumwandlung nach „Geldkartenmodell“ - Für steuerliche Privilegierung von Lohnbezügen muss "Zusätzlichkeitserfordernis" erfülllt sein
Eine Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Geldkartenmodells erfüllt das “Zusätzlichkeitserfordernis” des § 8 Abs. 4 EStG nicht, wenn der Arbeitslohn zugunsten der monatlichen Aufladungen auf die Geldkarte reduziert wird.
mehrKein Schmerzensgeld bei Unfall wegen Herbstlaub auf Rolltreppe zum U-Bahnhof
Ein zur Verkehrssicherung Verpflichteter muss nicht alle denkbaren Maßnahmen ergreifen, um eine mögliche Gefährdung anderer auszuschließen. Ausreichend sind Maßnahmen, die ein umsichtiger und vernünftiger Mensch als notwendig erachten würde. Damit wurde die Klage einer Frau, die auf einer Rolltreppe zum U-Bahnhof einen Unfall hatte, abgewiesen.
mehrBei verzögertem Wohnungsverkauf kann Angebot von Mietvertrag und Schadensersatzverzicht sittenwidrig sein
Wenn die Verkäuferin einer Eigentumswohnung den Kaufvertrag selbstverursacht nicht erfüllen kann, ist das Angebot eines Mietvertrags unter der Bedingung eines Schadensersatzverzichts unter Umständen sittenwidrig.
mehrVor Ablauf der Einspruchsfrist keinen Steuerberater beauftragt - Grobes Verschulden
Hat ein Steuerpflichtiger einen Steuerberater eingeschaltet, muss er dafür Sorge tragen, dass dieser die ihm übertragene Tätigkeit ordnungsgemäß erledigen kann, wozu auch gehört, dass er dem Steuerberater eine Überprüfung des ergangenen Steuerbescheides innerhalb der Einspruchsfrist ermöglicht.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.